AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Leistungen und Services der Mur.Tech GmbH, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Sondermaschinenbau, Anlagenbau und industrielle Fertigung
  • Engineering-, Konstruktions-, Automatisierungs- und Entwicklungsleistungen
  • IT-, Server-, Netzwerk- und Software-Dienstleistungen
  • Service, Montage, Wartung, Inbetriebnahme und Support

 

1.2. Die AGB gelten gegenüber Unternehmen (B2B) sowie Verbrauchern (B2C) in Österreich, Deutschland, der Schweiz und der Europäischen Union.

1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Mur.Tech GmbH diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert.

 

2. Vertragsabschluss und Angebot

2.1. Angebote der Mur.Tech GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.

2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, elektronische Auftragsbestätigung oder konkludente Annahme (z. B. Beginn der Ausführung) zustande.

2.3. Technische Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, CAD-Modelle, Software, Schemata und Beschreibungen sind nur verbindlich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Für B2B-Kunden verstehen sich alle Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Für B2C-Kunden gelten die Bruttopreise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

3.2. Preise verstehen sich exklusive Verpackung, Transport, Versand und Versicherung, sofern nicht anders vereinbart.

3.3. Standard-Zahlungsziel: 14 Tage netto.
Bei Projekten über € 5.000 gilt standardmäßig:

  • 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 60 % nach Lieferung bzw. Hauptfertigstellung
  • 10 % nach Abnahme

3.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im gesetzlichen Ausmaß verrechnet.

 

4. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten

4.1. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem schriftlich definierten Projektumfang.

4.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Unterlagen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.

4.3. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern die Liefer- und Leistungsfristen entsprechend.

 

5. Lieferung, Versand und Gefahrenübergang

5.1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert werden.

5.2. Bei B2B geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.
Bei B2C gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.3. Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.

 

6. Abnahme von Maschinen, Anlagen und Projekten

6.1. Nach Fertigstellung findet eine Abnahme statt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine begründete Ablehnung, gilt die Leistung als abgenommen.

6.2. Geringfügige oder unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

 

7. Gewährleistung

B2B:

7.1. Für Unternehmen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

B2C:

7.2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

7.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere:

  • Verschleißteile
  • unsachgemäße Nutzung oder Modifikation
  • Schäden durch äußere Einflüsse
  • Eingriffe durch Dritte

 

8. Haftung

8.1. Die Mur.Tech GmbH haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

8.2. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn ist – außer gegenüber Verbrauchern – ausgeschlossen.

8.3. Bei IT-Dienstleistungen wird keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsrisiken oder Kompatibilitätsprobleme übernommen, die außerhalb des Einflussbereichs der Mur.Tech GmbH liegen.

 

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Mur.Tech GmbH.

 

10. Urheber-, Nutzungs- und Schutzrechte

10.1. Sämtliche Konstruktionsdaten, CAD-Modelle, Software, Steuerungsprogramme, Zeichnungen, Pläne, Dokumentationen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Mur.Tech GmbH.

10.2. Nutzungsrechte werden ausschließlich im vereinbarten Umfang übertragen.

 

11. Referenzen, Logo-Nutzung und Veröffentlichungen

11.1. Die Mur.Tech GmbH ist berechtigt, das Logo, den Namen sowie Projektbezeichnungen des Kunden als Referenz zu verwenden.

11.2. Dies umfasst insbesondere:

  • Darstellung auf der Website
  • Präsentationen
  • Broschüren
  • Social Media
  • Case Studies
  • Referenzlisten

11.3. Technische Details oder vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht, sofern keine schriftliche Zustimmung des Kunden vorliegt.

11.4. Der Kunde kann der öffentlichen Verwendung seines Logos jederzeit schriftlich widersprechen. Bereits veröffentlichte Materialien bleiben davon unberührt, werden aber zukünftig nicht weiterverwendet.

 

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Einklang mit der DSGVO verarbeitet. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

 

13. Widerrufsrecht (B2C)

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
Bei kundenspezifischen Sonderanfertigungen, individuell entwickelten Maschinen oder Software besteht kein Widerrufsrecht.

 

14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1. Für B2B gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtsstand ist der Sitz der Mur.Tech GmbH.
14.2. Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des jeweiligen Wohnsitzlandes.

 

15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.